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Zertifizierter Fachbetrieb nach WHG

Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach WHG bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ausführen. Betreiber solcher Anlagen verantworten zudem, dass nur entsprechend zertifizierte Betriebe für diese Tätigkeiten beauftragt werden. Zu diesen Arbeiten zählen das Errichten, Instandsetzen, und Stilllegen von Anlagen.

  • Zertifizierung nach §62 AWSV
  • Erstmalige und wiederkehrende Prüfung
  • Tanks & Lagerbehälter Prüfung nach AwSV
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